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Gesetzliche Vorgaben bei Einbau von neuen Heizungen

65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024
Konzeption zur Umsetzung Stand: 14. Juli 2022
Die Wärmewende ist ein zentraler Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland brauchen wir zur Deckung unseres Wärmebedarfs in Gebäuden.
Der Ukraine-Krieg macht deutlich, wie verwundbar unsere Wärmeversorgung und wie abhängig Deutschland von fossilen Energieimporten aus Russland und anderen Konfliktregionen ist.
Über 80 Prozent der Wärmenachfrage werden derzeit durch die Verbrennung von fossilen Ener- gieträgern gedeckt, die zum allergrößten Teil importiert werden. Im Gebäudewärmebereich dominiert dabei Erdgas, insbesondere aus Russland. Über 410 TWh Erdgas wurden 2021 zur Deckung der Wärmenachfrage in Gebäuden verbrannt. Dies sind über 40 Prozent des gesamten in Deutschland verbrauchten Erdgases. Fast jeder zweite deutsche Haushalt heizt mit Erdgas. Bei den neu installierten Heizungen beträgt die Quote sogar 70 Prozent.
Der Ukraine-Krieg zeigt einmal mehr, dass Deutschland die Transformation der Wärmeversor- gung beschleunigen muss, um Versorgungssicherheit, die Erreichung der Klimaziele, aber auch die Bezahlbarkeit von Wärme weiter gewährleisten zu können.
Entscheidend hierfür ist eine Wärmeversorgung auf Basis von erneuerbaren Energien und Ener- gieeinsparung sowie Energieeffizienz.
Im Koalitionsvertrag ist bereits eine entscheidende Vorgabe zur Erreichung der klimapolitischen Ziele im Wärmebereich enthalten. Sie sieht vor, dass jede ab 2025 neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Diese Regelung hat vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges eine neue Dringlichkeit erhalten, da mit einer ambitio- nierten Umsetzung dieser Vorgabe die Abhängigkeit von fossilem Erdgas schnell und effektiv reduziert werden kann. Die Regierungskoalition hat daher vereinbart, dass „jetzt gesetzlich fest- geschrieben wird, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Pro- zent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll“.
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BMWK und BMWSB haben einen Vorschlag für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung dieser Vorgabe erarbeitet und möchten dieses Konzept im Sommer 2022 mit der Zivilgesellschaft diskutieren. Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Vorgabe dann im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verankert werden, sodass rechtzeitig Planungs- und Investitionssicherheit für die betroffenen Eigentümer, aber auch für die Industrie und das Handwerk geschaffen wird.


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