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Steuerliche Vergünstigungen bei der Modernisierung Ihrer Heizungsanlage

Klimaschutz: Steuerlich absetzbar

Steuerliche Vergünstigungen gibt es bei Gebäudesanierungen, die für eine Einsparung von Energie sorgen. Erneuerung oder Austausch einer Heizung, die Dämmung des Gebäudes oder beispielsweise der Einbau neuer Fenster sind steuerlich absetzbar, und zwar in Höhe von 20 Prozent bei Investitionskosten bis zu 40.000 Euro. Über drei Jahre hinweg lässt sich so das zu versteuernde Einkommen um bis zu 8.000 Euro senken.

Wichtig: Ab 01.01.2020 ist der oben genannte Steuerbonus für die Sanierung offiziell beschlossen. Die Anforderungen richten sich nach denen für die Förderung der Heizung ab 2020.

Quelle: www.heizung.de


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